TNAG-2875-FCO40-4147-Future-of-Hong-Kong-localisation-of-laws-surrender-of-fugit-1993 — Page 161

FCO40 Hong Kong Department Records 聯邦事務部香港部檔案 All

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ARTIKEL

Auslieferungsverpflichtung

Die Vertragsparteien werden einander nach Maßgabe dieses Ab-

kommens jede Person ausliefern, die im Gebiet der ersuchten

Vertragspartei angetroffen und von der ersuchenden Vertrags-

partei wegen einer deren Zuständigkeit unterliegenden Straftat

nach Artikel 2 verfolgt oder zur Verhängung oder Vollstreckung

einer Strafe gesucht wird. Diese Personen werden für die

Zwecke dieses Abkommens als "flüchtige Straftåter" bezeichnet.

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