· CHINA aktuell
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tragen sind und dort ihre hauptsächliche Geschäftsstelle haben, und die zivilluftfahrtsbezogenen Ge- schäfte können weiterhin betrieben werden. Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird das frü- here System des Zivilluftfahrtsmanagements in Hongkong fortsetzen und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Zentralen Volksregierung über die Nationalitäts- und Registrierungszeichen für Flug- zeuge sein eigenes Flugzeugregister einrichten. Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird selbst für die Routineangelegenheiten und das technische Management der Zivilluftfahrt einschließlich des Managements der Flughäfen, der Bereitstellung von Luftverkehrsdiensten innerhalb des Fluginforma- tionsgebiets des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong verantwortlich sein und andere Verpflichtungen erfüllen, die in den regionalen Luftfahrtsverfahren der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation fest- gelegt sind.
Die Zentrale Volksregierung wird durch Konsultation mit der Regierung des Sonderverwaltungs- gebiets Hongkong Vorkehrungen treffen, um den Luftverkehrsgesellschaften, die in dem Sonderverwal- tungsgebiet Hongkong eingetragen sind und dort ihre hauptsächliche Geschäftsstelle haben, und den anderen Fluggesellschaften der Volksrepublik China Flugdienste zwischen dem Sonderverwaltungsge- biet Hongkong und den anderen Teilen der Volksrepublik China zur Verfügung zu stellen. Alle Flug- dienst-Abkommen über Flugdienste zwischen anderen Teilen der Volksrepublik China und anderen Staaten und Gebieten mit Zwischenlandungen in dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong und Flug- dienste zwischen dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong und den anderen Staaten und Gebieten mit Zwischenlandungen in anderen Teilen der Volksrepublik China werden von der Zentralen Volksregie- rung abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck wird die Zentrale Volksregierung Rücksicht auf die besonderen Bedingungen und die wirtschaftlichen Interessen des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong nehmen und die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong konsultieren. Vertreter der Re- gierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong können als Mitglieder der Delegationen der Regie- rung der Volksrepublik China an Konsultationen über Luftverkehr mit ausländischen Regierungen hinsichtlich Arrangements für solche Dienste teilnehmen.
Speziell ermächtigt durch die Zentrale Volksregierung kann die Regierung des Sonderverwal- tungsgebiets Hongkong:
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bisher gültige Flugdienst-Abkommen und -vereinbarungen erneuern oder abändern; im Prin- zip können alle diese Abkommen und Vereinbarungen erneuert oder abgeändert werden, wobei die in solchen Abkommen und Vereinbarungen enthaltenen Rechte, soweit möglich, erhalten bleiben soll-
ten.
neue Flugdienst-Abkommen aushandeln und abschließen, die den Fluggesellschaften, die in dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong eingetragen sind und dort ihre hauptsächliche Geschäftsstelle haben, Fluglinien und Rechte auf Überflüge und technische Landungen zur Verfügung stellen; und
provisorische Vereinbarungen mit einem anderen Land oder einer anderen Region aushandeln und treffen, mit denen keine Flugdienst-Abkommen geschlossen sind.
Alle planmäßigen Flüge nach, von oder über das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong, die nicht von, nach und über das Landesinnere Chinas gehen, werden von den in diesem Abschnitt erwähnten Flug- dienst-Abkommen oder provisorischen Vereinbarungen geregelt.
Die Zentrale Volksregierung wird die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong ermäch tigen:
- mit anderen Behörden über alle Arrangements über die Durchführung der obengenannten Flugdienst-Abkommen und provisorischen Vereinbarungen zu verhandeln oder solche Arrangements abzuschließen;
- den Fluggesellschaften, die in dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong eingetragen sind und dort ihre hauptsächliche Geschäftsstelle haben, Lizenzen zu erteilen;
– gemäß den obenerwähnten Flugdienst-Abkommen und provisorischen Vereinbarungen Flug- gesellschaften zu bestimmen; und
– ausländischen Fluggesellschaften die Erlaubnis für Flüge bis auf diejenigen, die nach, von oder über das Landesinnere Chinas führen, zu erteilen.
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Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird das vorher in Hongkong praktizierte Erziehungs- system beibehalten. Die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong wird selber für Richt- linien in den Bereichen Kultur, Erziehung, Wissenschaft und Technik, einschließlich der Richtlinien in bezug auf das Erziehungssystem und seine Verwaltung, die Unterrichtssprache, die Verteilung der Geldmittel, das Prüfungssystem, das System der akademischen Grade und die Anerkennung von Bil dungs- und technischen Qualifikationen entscheiden. Lehranstalten aller Art, einschließlich derjenigen, die von religiösen und Gemeinschaftsorganisationen betrieben werden, können ihre Autonomie beibe- halten. Sie können weiterhin von außerhalb des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong Kräfte anstel- len und Lehrmaterial beziehen. Studenten werden die Freiheit der Wahl der Erziehung und die Frei- heit genießen, ihre Ausbildung außerhalb des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong zu betreiben.
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Aufgrund des Prinzips, daß auswärtige Angelegenheiten zur Verantwortlichkeit der Zentralen Volksregierung gehören, können Vertreter der Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong als Mitglieder der Delegationen der Regierung der Volksrepublik China an Verhandlungen auf diplomatt scher Ebene teilnehmen, die von der Zentralen Volksregierung geführt werden und direkt das Sonder-
September 1984
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