TNAG-1318-FCO40-1722-Future-of-Hong-Kong-views-and-involvement-of-the-European-Co-1984 — Page 12

FCO40 Hong Kong Department Records 聯邦事務部香港部檔案 All

CHINA aktuell

--

- 537 -

nen Zwecke verwenden und nicht der Zentralen Volksregierung abliefern. Die Systeme, denen entspre chend die Besteuerung und die öffentlichen Ausgaben von der Legislative gebilligt werden müssen und die Verantwortlichkeit für alle öffentlichen Ausgaben gegenüber der Legislative besteht, und das Sy- stem für Rechnungsprüfung öffentlicher Rechnungen werden beibehalten.

VI

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird die bisher in Hongkong praktizierten kapitalistischen wirtschaftlichen und Handelssysteme beibehalten. Die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hong- kong wird selbständig seine Wirtschafts- und Handelspolitik ausarbeiten. Die Rechte auf das Eigentum von Vermögen, einschließlich derer der Erwerbung, Nutzung, Veräußerung, Vererbung und Entschädi- gung für gesetzmäßige Enteignung (entsprechend dem realen Wert des betreffenden Vermögens, frei konvertierbar und ohne unzulässigen Zahlungsaufschub) werden nach wie vor vom Gesetz geschützt.

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird den Status eines Freihafens beibehalten und eine freie Handelspolitik, einschließlich der freien Bewegung von Waren und Kapital weiter verfolgen. Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong kann selbständig wirtschaftliche und Handelsbeziehungen mit allen Ländern und Gebieten aufrechterhalten und entwickeln.

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird ein separates Zollgebiet sein. Es kann sich an ein- schlägigen internationalen Organisationen und internationalen Handelsabkommen (einschließlich bevor- zugter Handelsarrangements) wie dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und Arrangements über den internationalen Handel mit Textilien beteiligen. Exportquoten, Tarifbevorzugungen und an- dere ähnliche Arrangements, die vom Sonderverwaltungsgebiet Hongkong erworben sind, werden gänz- lich dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong zur Verfügung stehen. Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird die Befugnis haben, in Übereinstimmung mit maßgebenden Ursprungsregeln seine eige- nen Ursprungszeugnisse für die Produkte, die örtlich hergestellt sind, zu erteilen.

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong kann, wenn nötig, offizielle und halboffizielle Wirt- schafts- und Handelsmissionen im Ausland errichten und die Errichtung solcher Missionen der Zentra- len Volksregierung zur Archivierung vorlegen.

VII

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird den Status eines internationalen Finanzzentrums bei- behalten. Die bisher in Hongkong praktizierten Währungs- und Finanzsysteme, einschließlich der Sy- steme der Regulierung und Überwachung von Geldempfangsinstitutionen und Finanzmärkten, werden beibehalten.

Die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong kann seine Währungs- und Finanzpoli- tik selbständig festlegen. Die freien Transaktionen der Finanzgeschäfte und das freie Fließen von Ka- pital in und aus dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird garantiert. Im Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird keine Devisenkontroll-Politik praktiziert. Die Märkte für Devisen, Gold, Wertpapiere und Termingeschäfte bleiben bestehen.

Der Hongkong-Dollar als die örtliche gesetzmäßige Währung bleibt nach wie vor im Umlauf und frei konvertierbar. Die Befugnis für die Ausgabe der Hongkonger Währung wird bei der Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong liegen. Die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hong- kong kann designierte Banken bevollmächtigen, unter gesetzlicher Aufsicht die Hongkonger Währung auszugeben oder ihre Ausgabe fortzusetzen, unter der Bedingung, daß die Ausgabe der Währung auf einer gesunden Basis beruht und daß die Arrangements für eine solche Ausgabe mit dem Ziel der Auf- rechterhaltung der Stabilität der Währung in Einklang steht. Hongkonger Währung mit Verweiszei- chen, die dem Status Hongkongs als einem Sonderverwaltungsgebiet der Volksrepublik China nicht entsprechen, wird nach und nach ausgewechselt und aus dem Verkehr gezogen werden.

Der Devisenfonds wird von der Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong verwaltet und kontrolliert, hauptsächlich zur Regulierung des Wechselkurses des Hongkong-Dollars.

VIIL

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird Hongkongs bisherige Systeme des Schiffahrts-Manage- ments und der Schiffahrts-Verwaltung, einschließlich des Systems der Bestimmungen für die Verwal tung der Seeleute, beibehalten. Die besonderen Funktionen und Verpflichtungen der Regierung des Son- derverwaltungsgebiets Hongkong im Bereich der Schiffahrt werden von der Regierung des Sonderver- waltungsgebiets Hongkong selbständig festgelegt. Private Schiffahrtsgeschäfte und schiffahrtsbezogene Geschäfte sowie private Container-Terminals in Hongkong können weiter frei operieren.

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird von der Zentralen Volksregierung bevollmächtigt, die Schiffahrtsregistrierung fortzusetzen und betreffende Zertifikationen unter seiner eigenen Gesetzgebung im Namen von „Hongkong, China“ auszugeben.

Mit Ausnahme von ausländischen Kriegsschiffen, für deren Zugang die Erlaubnis der Zentralen Volksregierung erforderlich ist, genießen Schiffe in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Sonderver- waltungsgebiets Hongkong Zugang zu den Häfen des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong.

IX

Das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong wird den Status Hongkongs als ein Zentrum der interna- tionalen und regionalen Luftfahrt aufrechterhalten. Luftverkehrsgesellschaften, die in Hongkong einge-

September 1984

Comments

Approved members can add comments, bookmarks, and private notes.

No comments yet.

Private Research Note

Private notes are available after approval.