TNAG-2951-FCO40-4228-Hong-Kong-visa-free-travel-for-British-Nationals-(Overseas)--1993 — Page 134

FCO40 Hong Kong Department Records 聯邦事務部香港部檔案 All

No. 2

ED KINGDOM OF

ND AND THE

||AGREEMENT

TION OF VISAS

The Minister for Foreign Affairs of Austria to Her Majesty's Ambassador at Vienna

Wien.

for Foreign Affairs

itish Embassy,

Vienna.

9 June, 1969.

the authorities of the

holders of the said of Great Britain and e Abolition of Visas ril, 1968.(1)

instructions of Her and Commonwealth rted after the words 1)(a) (i) of the said

Republic of Austria, th Your Excellency's the two Contracting April, 1968, and shall

nge of Notes.

Your Excellency the

A. RUMBOLD

Exzellenz!

am 9. Juni 1969.

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 9. Juni 1969 zu bestätigen, welche folgenden Inhalt hat:

"Ich beehre mich Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass die Behörden der Insel Man beschlossen haben, eigene Reisepässe auszustellen.

2) Das Vereinigte Königreich schlägt die Anwendung des durch Notenwechsel am 3. April 1968 geschlossenen Abkommens zwischen dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht auf die Inhaber der oberwähnten Pässe vor.

3) Ich beehre mich daher, im Auftrag von Her Majesty's Principal Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, vorzuschlagen, dass in Absatz (1) (a) (i) des oberwähnten Abkommens nach den Worten

Guernsey and its Dependencies" die Worte- oder “Isle of Man eingefügt werden.

*

277

4) Falls der vorstehende Vorschlag die Zustimmung der Republik Österreich findet, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz hiezu ein Abkommen bilden, welches das oberwähnte Abkommen vom 3. April 1968 ergänzt und am dreissigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt."

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, dass die Republik Österreich mit dem vorstehenden Vorschlag einverstanden ist und sohin die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote hiezu ein Abkommen zwischen den beiden Vertragsstaaten bilden, welches das oberwähnte Abkommen vom 3. April 1968 ergänzt und am dreissigsten Tage nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

696.

3

K. WALDHEIM

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