TNAG-2875-FCO40-4147-Future-of-Hong-Kong-localisation-of-laws-surrender-of-fugit-1993 — Page 170

FCO40 Hong Kong Department Records 聯邦事務部香港部檔案 All

- 11

ARTIKEL 7

Mögliche Ablehnungsgründe

(1) Die ersuchte Vertragspartei kann es ablehnen, einen

flüchtigen Straftäter wegen einer Straftat auszuliefern, die

nach ihren Rechtsvorschriften innerhalb der Zuständigkeit ih-

rer Gerichte begangen worden ist.

(2) Die Auslieferung eines flüchtigen Straftäters kann außer-

dem abgelehnt werden, wenn nach Auffassung der ersuchten Ver-

tragspartei

a) die Straftat unter Berücksichtigung aller Umstän-

de nicht schwerwiegend genug ist, um die Ausliefe-

rung zu rechtfertigen, oder

b) wegen der vergangenen Zeit es unter Berücksichti- gung aller Umstände ungerecht wäre, ihn auszulie-

fern, oder

c) die Auslieferung des flüchtigen Straftäters unter

den gegebenen Umständen aufgrund seines Alters, sei-

ner Gesundheit oder anderer persönlicher Umstände

unvereinbar mit humanitären Erwägungen wäre, oder

d) die Auslieferung wesentliche Interessen der er-

suchten Vertragspartei beeinträchtigen würde oder

e) die Auslieferung des flüchtigen Straftäters mög- licherweise einen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus internationalen Verträgen bedeuten würde.

:

Comments

Approved members can add comments, bookmarks, and private notes.

No comments yet.

Private Research Note

Private notes are available after approval.