TNAG-2827-FCO40-4080-Investment-Protection-and-Promotion-Agreements-(IPPA)-betwee-1993 — Page 77

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Beteiligung an einer Gesellschaft, einschließlich Minder- heitsbeteiligung;

c) Ansprüche auf Geld oder vertraglich vereinbarte Leistungen,

die einen wirtschaftlichen Wert haben;

d) Rechte des geistigen Eigentums, wie insbesondere Urheber-

rechte, Patente, gewerbliche Muster, Marken, Handelsnamen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahren,

Know-how und Goodwill;

e) rechtmäßig übertragene Konzessionen einschließlich Aufsu-

chungs-, Anbau- und Gewinnungskonzessionen;

eine Änderung der Form, in der Vermögenswerte angelegt sind, läßt ihre Eigenschaft als Kapitalanlage unberührt;

3. bezeichnet der Begriff "Erträge"

Beträge, die auf eine Kapitalanlage entfallen, und insbesonde- re, jedoch nicht ausschließlich, Gewinnanteile, Zinsen, rea- lisierte Kapitalgewinne, Dividenden, Lizenz- und andere Entgel-

te;

4. bezeichnet der Begriff "Investoren"

a) in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland:

Deutsche im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepu-

blik Deutschland,

- jede juristische Person sowie jede Handelsgesellschaft

oder sonstige Gesellschaft oder Vereinigung mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die ihren Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, gleichviel, ob ihre Tätigkeit auf Gewinn gerichtet ist oder nicht;

HONGKOж2 02.07.1993 01

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