UMV Z-25 0.2
A.L
DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR
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See 10
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Dalumn
21.8.1991
· Robert-Schuman - Platz !
An/To:
Britische Botschaft
z.H. Herrn Marineattaché
Friedrich-Ebert-Allee
5300 Вопл
Vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen ein Schreiben
der Landespolizeidirektion Hamburg zum Thema "Führung
von zwei Nationalflaggen".
Unsere Frage an Sie lautet: Trifft es zu, daß die Hongkong- Fahne neben der britischen Handelsfahne zu führen ist,
wenn Schiffe im Hongkong-Register eingetragen sind? Wenn ja, steht dies im Einklang zum Huhe -See-Überein-
kommen (Art. 6 "Schiffe führen unter der Flagge eines einzigen Staates..."
Falls Großbritannien gegen die doppelte Flaggenführung
keine Bedenken hat, wer ist verantwortlicher Flaggen-
stats im Sinne des internationalen Übereinkommens.
Denn bei der IMO ist Hongkong assoziertes Mitglied
neben Großbritannien
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(Beatrix Klein)
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