UMV Z-25 0.2

A.L

DER BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR

Geschaftszeichen

See 10

FAY 34070

ilen.

· Payering 32

TELEFAX/FACSIMILE

Teleton (V2 28) 300-0

4605

Pozvach 20 01 00 5300 Bonn 2

Dalumn

21.8.1991

· Robert-Schuman - Platz !

An/To:

Britische Botschaft

z.H. Herrn Marineattaché

Friedrich-Ebert-Allee

5300 Вопл

Vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen ein Schreiben

der Landespolizeidirektion Hamburg zum Thema "Führung

von zwei Nationalflaggen".

Unsere Frage an Sie lautet: Trifft es zu, daß die Hongkong- Fahne neben der britischen Handelsfahne zu führen ist,

wenn Schiffe im Hongkong-Register eingetragen sind? Wenn ja, steht dies im Einklang zum Huhe -See-Überein-

kommen (Art. 6 "Schiffe führen unter der Flagge eines einzigen Staates..."

Falls Großbritannien gegen die doppelte Flaggenführung

keine Bedenken hat, wer ist verantwortlicher Flaggen-

stats im Sinne des internationalen Übereinkommens.

Denn bei der IMO ist Hongkong assoziertes Mitglied

neben Großbritannien

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(Beatrix Klein)

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