§1.

69

Die Firma Fried. Krupp Aktiengesellschaft übertragt der Firma Carlowitz & Co, ihre Vertretung für das Kaiserreich China unter Ausschluss des Deutschen Pachtgebietes und seiner In- teressensphare, sowie der Deutschen Unternehmungen in der Pro- vinz Schaatung und den angrensenden Teilen von China. Die Ver- tretung erstreckt sich auf samtliche von der Gusastahlfabrik Besen und der Germaniawerft in Kiel-Gaarden hergestellten Er- zeugnisse des Kriegs- und Friedensmaterials. Fur die Vertretung sind im allgemeinen gultig die Bestimmungen des Generalregula- tiva fur die Firma Fried, Krupp von 14. Mars 1988, sowie die von der letzteren noch zu erlassenden allgemeinen Bestimmungen und Instruktionen.

Ueber die Vertretung des Kruppschen Grusomwerkes wird

gleichzeitig ein besonderer Vertrag abgeschlossen.

$2.

Die Firma Carlowitz & Co. verpflichtet sich, fur die Er-

zeugnisse des Kriegs- und Friedensamaterials kein anderes Werk

zu vertreten, welches mit der Firma Fried. Krupp Aktienges(11-

schaft nach deren Ermessen in Wettbewerb steht. Insbesondere

verpflichtet sich die Firma Carlowitz & Co. hiermit ausdruck-

lich, ihrerseits alles zu tun, dass im Kaiserreich China aug-

schliesslich in den Kruppschen Werken hergestelltes Kriege- material, sowie auf der Kruppsohen Germaniawerft hergestellte Schiffe und Schiffsteile in Bestellung kommen, und wird die Firma Carlowitz & 00., wosu sich dieselbe hiermit in gleicher Weise ausdrucklich verpflichtet, weder direkt noch indirekt den Abschluss irgend eines Geschaftes auf Lieferung von Kriegs- material oder Schiffen anderer Herkunft unterstutzen. Die Firma Carlowits & Co. verpflichtet sich vielmehr, Konkurrenzbestre- bungen anderer Firmen mit allen Kraften zu bekampfen.

$3.

Was ala Kriegmaterial im Sinne dieses Vertrages zu gelten

La der Uebernahme von Liefs- hat, geht aus der Anlage hervor.

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