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COPY. Gouvernement Kiautschou.
Buch No. 618 B.
456
Tsingtau, den 17. Februar,
268
Auf die gefällige Anfrage Mo./vom. 14
Januar 1910.
1910.
Das persönliche Reisgepäck eines Konsuls
wird auf Angabe seines Antes und Namens hin in Tsingtau shne
Durchsuchung frei passiert. Sind Gepäckstücke darunter wie
vernagelte Kisten oder dergleichen, die nicht wie Reisegepäck aussehen, wird angefragt, ob Waffen, Opium oder andere zelipf-
-lichtige Waren darin enthalten sind, und wenn das verneint wird
werden auch diese Kisten ehne Untersuchung freigegeben, falls
یگر
nicht dar destinnte Verdacht einer beabsichtigten Zellhinter-
-ziehung vorliegt oder die Zahl solcher Kisten seher gross ist.
Der Kaiserliche Gouverneur,
Allerhöchst mit der Stellvertretung.
beauftragt.
(sd.) Meyer-Valdeck.
An das Kaiserlich Deutsche Konsulat Hongkong.