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macht arm und macht reich, aber Niemanden glücklich. fagen die Chinesen und lassen sich nur schwer belehren, daß die Wissenschaft, die uns so weit führte, uns auch noch weiter brin- gen wird, daß sie keineswegs einer ethischen Seele entbehre, und baß auch die allerhöchste Moral und Weisheit von eben derselben Sehrmeliterin, der Natur, die dem nur schenden Auge so ma= teriell sich darbietet, den Menschen geschenkt werden wird, wenn diese denkende Menschen stud.
Die unerhörten Graufamkeiten und Ruchlosigkeiten, das Raffinement und Stanbsystem der Kulihändler freilich wirken nicht als eine Demonstration dieser erhabenen Doktrin, bestätigen vielmehr die Anschauungen der Chinesen, und tragen viel dazu bei, den Eindruck anderer übler Erfahrungen zu verstärken und den chinesischen Europafeinden Macht und Einfluß zu geben, Nicht mehr Kunst und Liebe am Verkehr des Volkes, sondern Furcht ist es, was die Chinesen noch halbe und fümmerliche Zu- geständnisse machen läßt.
Zwar ist es vornehmlich nur das eine europäische Bolk der Portugiesen und Spanier, welche den Kulihandel hauptsächlich von der Station Macao aus, gewerbsmäßig betreiben, aber andere Nationen werden mit hineinverwickelt und betheiligen sich jegt – die Deutschen nicht ausgenommen bereits in ausge dehntem Maße daran. Der Reflex dieser aotorischen Schändlich. feiten fällt auf alle Europäer, die in chinesischen Häfen verkeh ren, gleichmäßig, und wirkt lähmend, zerstörend und demorali- Arend auf die ganzen Handelsverhältnisse ein, wie ste mit Mühe und Zeit in China sich haben herausbilden laffen. Wie schnell und tief das durch solche Nebergriffe geschaffene Mistrauen und die infurabele Schlechtigkeit, die dieser Menschenhandel erzeugt, wirken können, sehen wir an Afrika, dessen Küftenvölker den Teufel weiß malen, den Verkehr mit Europäern dem Verrath gleich achten und ganz im Gegenjah zu den Binnenvölkern auf das verachtendste und feindseligste ihnen zu begegnen, für ge botene Moral halten. Es ist schon jekt nach kaum zwanzig- jährigem Verkehr hohe Zeit, daß die europäischen Regierungen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt und Humanität ihres guten Rufs und des ferneren Handels mit den Ostaststen nicht mehr erlauben, daß deren anfängliches Vertrauen und Entgegen. kommen durch Menscheuraub und Verleitung der Behörden zur unergründlichsten Verrätherei durch Beftechung mißbraucht und definitiv verscherzt werde.
Wenn man lejen muß, daß die Japanischen Behörden ein peruvianisches Schiff, mit Kulis aus Macao befrachtet, welches auf seinem Wege nach Galao verschlagen, in Yokuhama einzu. lanken gezwungen war, sofort in Befchlag nahmen, die Gefan- genen nach China zurückfandte und den Kommandanten des Schiffs einen peruvianischen Marine-Kapitain - zu einer ehrenrührigen Strafe verurtheilten, so fragt man sich, wie dies möglich ist, da doch slimonatlich Kulischiffe in den holländischen Häfen Oftintiens, in Mauritius und Reunion, ja selbst in der Gapstadt einlaufen und sich dort, Kohle und Waffer einnehmend, wochenlang aufhalten, ohne im Mindesten von den europäischen Behörden dieser Häfen molestirt zu werden. Entweder that die japanische Behörde zu viel, oder diefe letteren vernachläffigten Ihre Pflicht. Und wenn wir gegenüber mancherlei Zweifeln nun weiter vernehmen, daß diefe unsre europäischen Beamteten ganz ebenso berechtigt gewesen wären, gegen die Kulischiffer einzu- schreiten, wie die japanischen, und daß die Thatsachen ebenso Himmelschreiend in den Häfen europäischer Kolonien, wie in Hokuhama gewesen, womöglich noch schlimmer, und die Sapaner Ihrerseite für den Präcedenzfall, den flte ichufen, die vollste
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Anerkennung jedes rechtlich gesinnten Menschen verdienten, fo müffen wir mit Beschämung auf die Indifferenz blicken, he bisher allgemein gegen die Atrozitäten des Kulihandels in Europa geherrscht. Freilich fragen wir weiter, wie es möglich sei, in China derartige gräulige Frachten zu kontrahiren. Gicht es bort keine Regierung, keine Behörden, die ihre chinesischen Unter- thauen ver Gewalt, Raub und Betrug schützen? Und wäre es nicht einfach, diesen die fernere Fürsorge zu überlassen?
Abgeschu davon, daß ein solches laisser faire unfreŝ civilisa. torischen Bestrebens kaum entsprechend und ebenso unklug als meralisch verwerflich sein würde, müßte dle Kempetenz der Cht- nesen über europäische Schiffe in ihren uns eingeräumten, von aufern Statthaltern und Konfulen bejezten Häfen dermaßen erweitert werden, daß jeder Uebergriff ihrerseits sich rechtfertigte und der Weg zu einem entschiedenen Rückschritt im Verkehr zwischen den westlichen und öftlichen Kulturvölkern gebahnt sein würde. Unite Indifferenz, unfer, Laisser faire" würde, mit Recht, sich in beschämender Weise strafen. - Beider aber ist nicht nur diese Indifferenz unleugbar vorhanden, sondern es fehlte fogar nicht an Aufmunterung und Unterstützung dieses unver- Die hüllten Menschenraubs und raffinirten Sklavenhandelë. Portugiesen betrieben ihn planmäßig mit voller Sanktion ihrer Regierung, und die Holländische Kolonialregierung hat mehrfach dazu die Hand geboten, entlaufene Chinesen einzufangen und nicht in ihre Heimath, sondern wieder an ihre Peiniger auszuliefern. Ganze Frachten von an der Javanischen Küfte gestrandeten Schiffen wurden auf diese Weise für die Sklaverei behördemäßig eingejagt und aufbewahrt, auch franzöftiche Kriegs. schiffe haben sich in dieser Richtung hervorgethan, da ste im Dienste ihrer Seelenverkäufer einer Auslieferungsweigerung gegenüber ihre Breitseiten aufwachten. Sa, neuerdings beschäf- tigen die Holländer sogar Kulifklaven in ihren Kriegen gegen die Atchinesen. Ferner ist zu konstatiren, daß auch englischhe Hafenfommandanten, die unter ihrer Jurisdiftion mit Gewalt geraubten Chinesen fich zu befreien für nicht befugt hielten und felbft deutsche Konfuln, Rheder und Kapitäne sich in dieser Hin ficht Vorwürfen ausgefezt haben. Erst neuerdings ift, haupt- sächlich auf Anregung des in dieser Weise unermüdlich thätigen General-Konjul 3. I. Sturz, eine Aenderung eingetreten. Deze selbe hat wiederholt auch den deutschen Reichstag durch Petitionen aufgefordert, dahin zu Streben, daß allen deutschen Schiffern bei Berlust ihres Bürgerrechts die Betheiligung an diesem Handel verboten sein solle, und somit in dieser Frage auf dem Wege der Kultur voranzugehn. Leider ist was auch immer noch gefchehen könne - zu diesem „Vorangehn" in gewisser Weise jeht die Zeit verpaßt, denn die Engländer haben jenen Wink nicht an sich rorübergehn laffen und Shrer Majestät Regierung bat nun ein Gefeß dekretirt, laut deffen wenigstens im Prinzip die Scheuhlichkeit des Kulihandels, wie er von Seiten der Spanier, Portugiesen und Franzchen betrieben wird, als solche gewürdigt werden. Es darf hinfort kein Chinese unter Arbeits- kontrakt von Hengkong in außerenglischen Schiffen und nach) anderen als englischen Häfen überhaupt auswandern, und kein fremdes Schiff in diesem Hafen für den Kulthandel in Macao ausgestattet werden. Richt minder hat die portugieftsche Regie- rung ein Defret gegen den Kulihandel von Macao aus gerichtet, vermag es aber bei der tiefen Worruption ihrer Kolonialbehörden ebensowenig dasselbe in Kraft zu sehen, als ste es in früheren Zeiten auch nur einen ihrer von England erzwungenen Beschlüsse gegen den Sklarenhandel auszuführen vermochte. So wird es une denn nur übrig bleiben, zu gemeinsamen internationalen
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Maßregeln anzuregen, wie fie dem Sklavenhandel gegenüber | dern auch, obwohl in mehr verblümter Weise in Hongkong, in standen, in Hongkong den Kulihandel für Piraterei zu erklä» ren, wie dies in der That schon vom Richterstuhl aus geschah. Es hatten sich nämlich die in Macao eingenommenen Chinefen auf dem franzöfifchen Schiffe Penelope gegen Kapitain und Mannschaft erhoben und waren an die Küste angelaufen, wo sie ich zerstreuten. Einen dieser Kulis hatte die Schiffsmannschaft nachträglich wieder festgenommen und wegen Menterei auf hoher See vor den Oberrichter Mr. John Smale gestellt, der ihn wider Erwarten aller Betheiligten freisprach. Er erklärte Meu- terei auf hoher See für gerechtfertigt, soweit se sich gegen Kulis händler richte, denn diefe seien Piraten. Für wie ungenügend die englischen Maßnahmen, welche Engländern den Kulihancel gestatten, von eben diesem Mr. Smale noch gehalten werden, geht wohl daraus hervor, daß derselbe schon im Jahre 1868 Proteft gegen die fernere Geftattung der Kulianëfuhr felbft nach englischen Kolonien unter den noch bestehenden Reglementë erhob, ein Protest, der aber nur zu einer Beruhigung der „so bibig angeregten Frage" von Seiten des Gouverneurs Beran- laffung gab, da die chineftfche Auswanderung nach den arbeiters bedürftigen englischen Kolonien ein viel zu wichtiger Gegen- stand für alle Bethelligten fei, „als daß Re vorzeitig nur auf leichte Gründe hin aufgehoben werden könnte.“ Bei den „man- gelhaften Reglements" wäre allerdings, wie uns scheinen wilt, eine andere Befchwichtigung mehr an der Stelle und zu wünschen gewesen, daß das leßte Dekret der englischen Regierung weniger einseitig ausgefallen wäre.
In sofern bleibt also der deutschen Regierung noch immer der Bortritt, durch Berbot der Kulífracht in deutschen Schiffen und Befchäftigung von Kulis durch Deutsche, soweit unbillige und gewisse Normativ - Bedingungen überschreitende Pafrechte und Sohnkontratte dabei im Spiel stud, die Bedürf tigkeit der erwähnten Maßnahmen zu demonstriren. Es würde dieses Vorgehn für unser Verhältniß zu den Ostastatischen Völ- fern, als politijche Landmacht einerseits und als zukünftige See- macht von wesentlichem Einfluß sein und von Seiten der Japa- nefen und Chinesen nicht ohne Erkenntlichkeit aufgenommen werden.
Aus den verschiedensten Berichten von Augenzeugen gewinnen wir durchweg bie eine unerschütterliche Neberzeugung, daß die Behre,com freien Bertrag" Rich in diesen Regionen nicht bewährt.
Ein solcher freier Vertrag lautet zuweilen – wenn auch selten — unverfänglich, ist aber stets die uuverschlossene Thür zu den ärgsten Mißbräuchen, und dessen Unterzeichnung wird, was daß abscheulichste ift, von vortugiesischen Beamten, von den Chinesen im gefangenen Zustande erzwungen und von peru. vianischen oder spanischen Konjuln legalisirt und mit ihrem respektiven National. Wappen versehen in einer dem Chinesen unverständlichen Sprache aufgefeht, denn das ent- sprechende, nicht gleichlautende, sondern von hohen Verheißun- gen volic chinesische Dokument, wird ihm weggenommen, sc= bald man der auf See ift. Der Vertrag ist dann nur rechtskräftig vor Richtern jener Bänder, die, meist selbst Plan- tagenbesther, den armen Kontrahenten als guten Erlah für die früheren Shaven betrachten und als rechtlos laut Kon traft" behandeln. Za diefer mehr oder weniger jubtilen Weise werden fast alle armen Auswanderer zu ben unsinnigften Kontrakten gebunden - von denen einige fogar den Paffagier für irgend eine imaginäre Samme, die man ihm vom Paßgeld wil erlassen haben, auf Lebenszeit zu blindem Gehorsam ver= richten! Und dies findet nicht etwa in Macao allein, son.
Twangho, in Kiding z. statt, während nebenbei noch Möglichkeit gepreßt und Vente aus ben besten Verhältnissen mit Gewalt weggekapert und unter Deck eingesperrt werden. Lehteres geschieht und geschah namentlich in den kleineren Häfen mit so unerhörter Frechheit, daß Europäer in vielen Orten sich nicht auf der Straße blicken lassen dürfen, ohne Gefahr zu laufen, der allgemeinen Wuth zum Opfer zu fallen. Audrerseits stud - und anders ließe sich das Umflchgreifen diescs Systems auch nicht erklären -- froß der größten Erbitterung des Volks die Chineftschen Unter. behörden den Emigrantenfapitainen in allem bis auf den Geld- punkt sehr günstig. Erch der bindendsten Vorschriften von Sciren der Chinesischen Regierung, die ja leider eher dem Frem- den jede Vergünstigung vorenthält und ihn also zur Beftechung der Beamteten selbst erzieht und nöthigt, weiß der Kulihändler sich ziemlich gut mit Hafenpolizei und Douaniers zu stellen, so daß sie selbst Menschenroub ftraflos begeben kanen, da die phlegmatischen Herren von der Behörde beneibenswerth lange Vedenfzeit zur Disposition habe, ehe sie sich irgendwie einzu. schreiten entschließen. Es steht zweifellos fest, daß sie zuvor ihren Geschäftsgenossen, den fremden Kapitain, von einem beabe sichtigten Besuch benachrichtigen, werauf dieser im Rothfall echappiren und mit seinem Haube cen Hafen verlasjen kaun. So führte im Jahre 1871 ein Engländer in Pingo unverrichteter Sache bei den Mandorinen Klage über einen spanischen Kapi- lain, der bereits gegen 20 Chineien aller Stände geraubt hatte, denn obwohl man einzufchreiten versprach, war es dem Spanier - und brei dennoch möglich, über Nacht den Hafeu zu verlassen Steilen vom Land hört die Gerichtsbarkeit auf.
Die chinesischen Unterbehörden stehen aber nicht allein im Sold der Kulihändler selbst, sondern werden auch von den Be- fitern der Spielhöllen, die in allen chineßschen Häfen zahlreich and privilegirt Rind, zu Ceuniviren bewogen, natürlich mit dem jenigen Mittel, das mehr als tausend Redner werth ist, wenn es gift, einen Chinesen zu überzeugen. Diese Spielhöllen bilden den Absceh für alle mauvais sujets in China und die größteu Schurtereien, wie sie faum wo anders als in Chian erhört had, haben solche Treibhäuser des Vafters zur Wiege. Was man immer den Chinesen Gutes in Bezug auf Fleiß, Nüchternheit und Sparfamkeit, nachsagen mag, und nachzusagen verpflichtet ist, so ist boch gewiß, daß ste fahrlässig in materieller und mora: fischer Hinsicht, gleichgültig gegen das Leben, fatalistisch und spielwüthend Rud. Es giebt deren, die im Opiumraujch (und ber Opium potenzirt all diese Saster) ihr Vermögen, und Rich selbst ihre Freiheit dazu verspielen. Ift alles bahin, so nimmt man seine Arbeitskraft auf Lebenszeit zum Ginjah (gegen eine schon gewohnheitsmäßig feftstehende Summe, von Seiten der Bank und ist, wie das Unglück, mehr oder weniger Eigenthum des Spielhöllenfürften, der über Kraft und Zeit des Verlierers vou dem Moment au rerfügt und zwar in so ausgedehntem Plasße, daß er ihn einsperren oder anderweitig vermiethen - auf Lebens- acit ---- alse thatsächlich verkaufen kann. Dies geschicht dann auch, und da Arbeit in China selbst nicht sehr hoch im Werthe steht, auch kein Chinese sich gern mit einem dissoluten Sklaven, den er nicht fennt, auf Lebenszeit belaftet, während so großes Angebot freier Arbeiter ihm zur Disposition steht, so ist es nac türlich sehr viel vortheilhafter, den fremben Kapitain, der eine | Fracht von Emigranten für Zufer- oder Kaffeeplantagen fucht, zum Geschäftsfreund zu haben, der einem den Landsmanu und Kompatrioten gern für eine gute Entschädigung abuimmt. Daß dies eine der schrecklichsten Metastorphosen der Sklaverei ist, wer