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EXCHANGE OF NOTES

BETWEEN THE GOVERNMENT OF THE UNITED KINGDOM

OF GREAT BRITAIN AND NORTHERN IRELAND AND

THE GOVERNMENT OF THE REPUBLIC OF AUSTRIA FURTHER AMENDING THE AGREEMENT OF 3 APRIL 1968

CONCERNING THE ABOLITION OF VISAS

No. 1

The Acting Minister for Foreign Affairs of Austria to the British Chargé d'Affaires ad interim at Vienna

Herr Geschäftsträger!

Bundesministerium für

Auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 12. Juli 1971.

Mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, das in Wien durch Notenwechsel am 3. April 1968 vereinbart und durch die Notenwechsel vom 9. Juni 1969 sowie vom 27. Mai 1970 ergänzt wurde, beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass durch das mit 1. Jänner 1971 in Kraft getretene Passgesetz 1969, Bundesgesetzblatt Nr. 422, auch neue österreichische Personalausweise eingeführt wurden. Die bis zum 31. Dezember 1970 ausgestellten österreichischen Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu dem in jedem einzelnen Personalausweis angeführten Zeitpunkt. Form und Inhalt der neuen Personalausweise sind aus der dieser Note angeschlossenen Anlage D 1 ersichtlich.

Ich beehre mich daher vorzuschlagen, dass das Abkommen wie folgt. geändert wird:

1) Punkt (2) Absatz (a) (iii) lautet:

"gültiger österreichischer Personalausweis nach den Mustern der Anlagen D oder D 1 in Verbindung mit einer britischen Besucherkarte nach dem Muster der Anlage E."

2) Nach der Anlage D ist die Anlage D 1 einzufügen.

Falls die vorstehenden Vorschläge die Zustimmung des Vereinigten Königreiches von Grossbritannien und Nordirland finden, beehre ich mich vorzuschlagen, dass diese Note und Ihre Antwortnote dazu ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland in dieser Angelegenheit bilden, das am vierzehnten Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft treten wird. Empfangen Sie, Herr Geschäftsträger, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

DR. F. HARTLMAYR,

Sir,

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