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(3) Bevor die ersuchte Vertragspartei ein Auslieferungsersu- chen nach diesem Artikel ablehnt, prüft sie, ob die Ausliefe- rung vorbehaltlich bestimmter Bedingungen bewilligt werden kann. Nimmt die ersuchende Vertragspartei die Auslieferung vorbehaltlich der Bedingungen an, so hat sie diese zu erfül-
len.