BA IV 2.88

Bundesanstalt für Arbeit

Der Präsident

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Betreff Unberechtigte Arbeitsvermittlung von Hong Kong aus mit Bezug auf

die Bundesrepublik Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre Anzeige in der "Allgemeinen Hotel- und Gaststättenzei- tung" vom 24.11.90 ist mir bekannt geworden, daß Sie deutschen Arbeitnehmern Stellen im Ausland anbieten. Ich weise deshalb vor- sorglich auf folgendes hin:

In der Bundesrepublik Deutschland stellt jede Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Be- gründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen, gemäß § 13 Abs. 1 des auszugsweise beigefügten Arbeitsförderungsgesetzes

(AFG) Arbeitsvermittlung dar, die nach § 4 AFG nur von (den Dienststellen) der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und den von ihr nach § 23 AFG mit der Arbeitsvermittlung beauftragten Einrich- tungen und Personen durchgeführt werden darf.

Arbeitsvermittlung sind gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 AFG ebenso die Herausgabe und der Vertrieb sowie der Aushang von Listen über Stellenangebote und Stellengesuche.

Auch die Arbeitsvermittlung und Anwerbung in der Bundesrepublik Deutschland für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im Ausland sowie die Arbeitsvermittlung und Anwerbung im Ausland für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland führt nach § 18 Abs. 1 AFG die BA durch. Andere Einrichtungen und Personen ohne einen besonderen Auftrag zur Auslandsvermittlung bedürfen hierzu meiner vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für gewerbliche Arbeitsvermittler oder Personalberater. Es ist nicht beabsichtigt, diese Zustimmung ausländischen Stellen zu erteilen.

Dienstgebäude Regensburger Straße 104 8500 Nürnberg 30

Telefon (0911) 17-0

oder Durchwahl-Nr. Telefax (0911) 17-21 23

Telex 622348 ba d Teletex

9118197 BA nbg

Btx: 69100 #

Bankkonto

Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit 76001600 Landeszentralbank Nürnberg BLZ 760 000 00

2 Postgirokonto

Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit 518-855 PGiroA Nürnberg, BLZ 760 100 85

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