21 AUG.

21.02.21

49 40 31905150

31 11:08 B.S.H.

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Ref. Sec-10

Landespolizeidirektion

LPD 051/26.51-31

Leco Hamburg den 29.07.1991

NA 7522

Beim Strohhause 31

Bundesamt für Şesschiffahrt

und Hydrographie

Abt. Z 1 -

Bundesamt für

Seeschiffahrt und Hydrographis

Eing. 08. AUG, 1991

Ant.:

21

Z 1 F x D D P2 18

Betr.: MS "ÇANMAR TRIUMPH", Heimathafen Hongkong, führt zwei

Nationalflaggan

$2 zuständigkeit 1/ wie besprochen

Während einer Unterclbeetreifenfahrt am 22.07.1991 wurde von der Besetzung des Polizeibootes "WS 4" bemerkt, daß das MS "CANMAR TRIUMPH", Heimathafen Hongkong, zwei Nationalflaggen führt; als obere die britische und darunter die Flagge von Hongkong. Auf Anfrage wurde von der Schiffsführung mitge- teilt, daß diese Flaggentührung gemäß Hongkong-Regulations vorgeschrieben sei,

Von der Einsatzdienststelle, dem WS-Revier 8, wurde am 23.07.1991 telefo- nisch und schriftlich Kontakt zum Generalkonsulat dus Vereinigten König- reiche Großbritanniens und Nordirlands in Hamburg aufgenommen mit der Bitte um Klärung unter Hinweis auf das Übereinkommen über die hohe Seo.

Als Antwort übersandt das Generalkonsulat ein Telefax des Marine Depart- ment of Hongkong aus dem hervorgeht, daß Hongkong seit dem 03. Oktober 1990 ein eigenes Schiffsregister eingerichtet hat und dort registrierte Schiffe die Hongkongflagge nebon (unter) der britischen Handelsflagge zu führen haben (Anlage 1).

Hiesigen Erachtens ist das Führen von zwei verschiedenen Flaggen als Na- tionalflagge nicht nur nicht zulässig, es ist auch hier bisher noch nie beobachtet worden.

Artikel 5 und & des Übereinkommens von 1958 über die Hohe Sea (BG81. II

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