BUNDESMINISTERIUM
FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DVR: 0000060
Z1. 233.07.01/44-IV.2/86
Verbalnote
WIEN,
243/
21
Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten entbietet der Königlich Britischen Botschaft seine
Empfehlungen und beehrt sich, unter Bezugnahme auf seine Verbalnote vom 13. Mai 1986 mitzuteilen, daß auch in den Fällen
1 - 4 und 6 - 24 der Liste vietnamesischer Flüchtlinge des Secretary of Security in Hongkong das zuständige Bundes- ministerium für Inneres nach erneuter sorgfältiger Prüfung
einer Aufnahme dieser Flüchtlinge durch Österreich be-
dauerlicherweise nicht zustimmen kann.
Zu diesen Flüchtlingen zählt insbesondere die sechzehnköpfige Familie PHAN, deren Fall auch seitens der Britischen Behörden in Hongkong an das österreichische Generalkonsulat Hongkong herangetragen worden war.
Aus dieser Familie wären vor längerer Zeit zwei Personen für eine Aufnahme durch Österreich vorgesehen gewesen. Da diese Personen allerdings auf die Miteingliederung ihrer umfangreichen Verwandtschaft bestanden haben, konnte das Bundesministerium für Inneres nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage und der öster- reichischen Möglichkeiten der Aufnahme dieser Familie nicht zustimmen, da die Integration einer so großen Zahl abhängiger Familienangehöriger in österreich mit großen Problemen verbunden wäre und praktisch nicht durchführbar ist.
Die zuständigen österreichischen Behörden sind aber gerne bereit, weniger problematische Fälle vietnamesischer Flüchtlinge hinsichtlich der Möglichkeit ihrer Integration in Österreich
An die
Königlich Britische Botschaft
Wien
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