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Herrn
David E. Lyscom, I.Sekretär
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Sehr geehrter Herr Lyscom,
Herr Kruse hat mich gebeten, Ihnen in Beantwortung Ihrer kürzlich hier überreichten Speaking Note einen Überblick über unsere Haltung zum Problem der Indochinaflüchtlinge in
Hongkong zu geben.
Wir haben aus Hongkong im Rahmen der humanitären Hilfsaktion der Bundesrepublik Deutschland bisher ca. 2.400 Indochina- flüchtlinge aufgenommen. Davon entfielen rund 1.600 Personen. auf Großtransporte im Jahre 1979, die übrigen verteilen sich auf Garantiefälle und Familienzusammenführung bis heute.
Die aufgrund der Zurückhaltung der Bundesländer seit Frühjahr 1980 praktizierte Beschränkung der humanitären Hilfsaktion auf Garantiefälle (Flüchtlinge, die von Schiffen unter deutscher Flagge aus Seenot gerettet wurden und in keinem anderen Land Aufnahme finden) und Familienzusammenführung schließt die Auf nahme größerer Flüchtlingsgruppen ohne Bezug zur Bundesrepublik aus. Bund und Länder haben diesen Grundsatz in den sog. Ver- fahrensgrundsätzen für die Aufnahme von Ausländern aus humani- tären Gründen am 05. März 1982 auch schriftlich festgelegt.
Danach ist für ein Sonderkontingent die Zustimmung von Ressorts und Bundesländern erforderlich. So konnten wir im vergangenen Jahr einer Bitte des UNHCR entsprechen und aus Hongkong 32 Flüchtlinge mit entfernteren Familienbeziehungen zur Bundes- republik Deutschland für die Aufnahme in eine Sonderaktion vorsehen. (Weit über die Hälfte dieser Flüchtlinge entschieden sich allerdings für die Ausreise in ein anderes Aufnahmeland.)
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