CHINA aktuell

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XIV

Die folgenden Kategorien von Personen werden das Recht auf Aufenthalt in dem Sonderverwal tungsgebiet Hongkong haben und gemäß dem Gesetz des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong berech tigt sein, die von der Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong ausgegebenen permanenten Personalausweise zu erhalten, die ihr Recht auf Aufenthalt bestätigen:

alle chinesischen Staatsbürger, die vor oder nach der Errichtung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong in Hongkong geboren sind oder gewöhnlich 7 oder mehr Jahre ununterbrochen in Hong- kong gewohnt haben, und Personen chinesischer Staatsangehörigkeit, die von solchen chinesischen Staatsbürgern außerhalb Hongkongs geboren wurden.

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alle anderen Personen, die vor oder nach der Errichtung des Sonderverwaltungsgebiets Hong- kong gewöhnlich 7 oder mehr Jahre ununterbrochen in Hongkong gewohnt haben und Hongkong als dauernden Wohnsitz genommen haben, und Personen unter 21 Jahren, die von solchen Personen in Hongkong vor oder nach der Errichtung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong geboren wurden.

die anderen Personen, die vor der Errichtung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong das Recht auf Aufenthalt nur in Hongkong hatten.

Die Zentrale Volksregierung wird die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong er mächtigen, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Pässe des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong der Volksrepublik China an alle chinesischen Staatsbürger, die permanente Personalausweise des Sonder- verwaltungsgebiets Hongkong besitzen, auszugeben, und andere Reisedokumente des Sonderverwaltungs- gebiets Hongkong der Volksrepublik China an alle anderen Personen, die rechtsmäßig in dem Sonderver- waltungsgebiet Hongkong wohnen. Die obigen Pässe und Dokumente werden für alle Staaten und Ge- biete gültig sein und das Recht des Besitzers auf die Rückkehr in das Sonderverwaltungsgebiet Hong kong beurkunden.

Zum Zweck der Ein- und Ausreise nach und aus dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong können die Bewohner des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong Reisedokumente benutzen, die von der Regie- rung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong oder von anderen zuständigen Behörden der Volksre- publik China oder anderer Staaten ausgestellt sind. Besitzer der permanenten Personalausweise des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong können diesen Tatbestand in ihren Reisedokumenten beurkundet erhalten, als Beweis dafür, daß die Besitzer das Recht auf Aufenthalt im Sonderverwaltungsgebiet Hong- kong haben.

Die Einreise in das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong von Personen aus anderen Teilen Chinas wird weiterhin in Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Praxis geregelt werden.

Die Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong kann eine Einwanderungskontrolle auf Ein reise in, Aufenthalt in und Ausreise aus dem Sonderverwaltungsgebiet Hongkong über Personen aus an deren Ländern und Gebieten verhängen.

Die Besitzer gültiger Reisedokumente können das Sonderverwaltungsgebiet Hongkong ohne beson- dere Genehmigung frei verlassen, ausgenommen, es ist gesetzlich verboten.

Die Zentrale Volksregierung wird der Regierung des Sonderverwaltungsgebiets Hongkong helfen oder sie ermächtigen, mit Ländern oder Gebieten Abkommen über die Visafreiheit abzuschließen.

Anhang II

Chinesisch-britische gemeinsame Verbindungsgruppe

1. Zur Förderung ihres gemeinsamen Ziels und zur Sicherung einer reibungslosen Übergabe der Regierung im Jahre 1997 sind die Regierung der Volksrepublik China und die Regierung des Vereinig- ten Königreichs übereingekommen, ihre Diskussionen in einem freundschaftlichen Geist fortzusetzen und die Zusammenarbeit, die bereits zwischen den beiden Regierungen in bezug auf Hongkong existiert, zu entwickeln, um die effektive Durchführung der Gemeinsamen Erklärung zu ermöglichen.

2. Um den Anforderungen für die Verbindung, Konsultation und den Informationsaustausch zu entsprechen, sind sich die beiden Regierungen einig, eine gemeinsame Verbindungsgruppe zu gründen.

3. Die Aufgaben der gemeinsamen Verbindungsgruppe sind:

(a) Konsultationen über die Durchführung der Gemeinsamen Erklärung zu führen;

(b) Angelegenheiten zu diskutieren, die sich auf die reibungslose Übergabe der Regierung im Jahre 1997 beziehen;

(c) Informationen auszutauschen und Konsultationen zu führen, hinsichtlich der Angelegenhei- ten, die von beiden Seiten vereinbart sind.

Angelegenheiten, über die in der Verbindungsgruppe Meinungsverschiedenheiten bestehen, werden den beiden Regierungen zur Lösung durch Konsultationen vorgelegt werden.

4. Die Angelegenheiten, die in der ersten Hälfte der Periode zwischen der Gründung der ge- meinsamen Verbindungsgruppe und dem 1. Juli 1997 zu behandeln sind, umfassen:

(a) die Handlung, die von den beiden Regierungen zu unternehmen ist, um dem Sonderverwal- tungsgebiet Hongkong zu ermöglichen, als ein separates Zollgebiet seine wirtschaftlichen Beziehungen

September 1984

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