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Deutscher Bundestag -

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8. Wahlperiode 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980

Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge im In- teresse der türkischen Bürger gemacht und ihre Po- litik auch so erläutert. Ein Streit im Bündnis ist nicht gegeben.

Anlage 13

Antwort

des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Münd- liche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 73):

Wie ist es zu erklären, daß Staatsminister von Dohnanyi einerseits Ansichten der von Prof. Ridder geleiteten Gesellschaft lobt, anderer- seits diese Gesellschaft die „Grundhaltung des Bundesverfassungsge- richts und der von ihm in Pflicht genommenen Verfassungsorgane, wo- nach das Deutsche Reich in seinen rechtmäßigen Grenzen fortbesteht, als ein Haupthindernis für die Entfaltung des Warschauer Vertrages an- sieht (Zum ostpolitischen Vollzugsdefizit”, S. 3; herausgegeben von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft im Rochus-Verlag)?

Wenn ich zu Veranstaltungen gehe, stimme ich deswegen nicht mit allen Auffassungen der Veran- stalter überein.

Anlage 14

Antwort

des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Münü- lichen Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 74 und 75):

Welche Staaten in Europa meinte Statsminister von Dohnanyi mit dem Hinweis auf deren gelegentlich 5 gar allzu festen Strukturen (Bul- letin 24/200) und warum bezieht er diesen Satz von den allzu festen Strukturen auch auf die Vereinigten Staaten?

Rechnet Staatsminister von Dohnanyi die Beschlüsse der NATO zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auch zu den Abrüstung und Rū stungskontrolle auf beiden Seiten erschwerenden Ereignissen" (Bulletin 24/200)7

Zu Frage A 74:

Die Bemerkung bedeutet einerseits, daß entwik- kelte Staaten festere, und daher auch für eine zu- künftige Entwicklung eher voraussehbare Struktu- ren aufweisen. Dies trägt zur Stabilität der Weltpoli- tik bei. Allzu feste Strukturen weisen gelegentlich und sektoral alle Industriestaaten auf, sicherlich die UdSSR, aber auch wir selbst und die USA.

Zu Frage A 75:

Nein, weil ich etwas anderes gesagt habe hätten, Herr Kollege, aber auch lesen können.

Anlage 15

Antwort

Sie

des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündli- chen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerol- stein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 78 und 79):

Was meint in bezug auf den Einfall der Sowjetunion in Afghanistan Staatsminister von Dohnanyi mit der Aussage regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden", und er lasse sie in bezug auf die Ent- spannung in Europa lediglich nicht „Insgesamt“ und „nicht võllig unabhängig” „abkoppeln"?

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Welche gewisse Folgen für Staatsangehörigkeit oder Vermögen" (Bulletin 24/198) ergeben sich nach Auffassung von Staatsminister von Dohnanyl aus der Bestätigung des Vorbehalts des Bundesverfassungs-

gerichts, durch den ein wiedervereinigtes Deutschland els Võlker. rechtssubjekt durch den Warschauer Vertrag nicht gebunden werdes kann?

Zu Frage A 78:

Weil Sie, Herr Kollege, das Referat offenbar nicht gelesen haben, zitiere ich hier die Textstelle. Dies is! dann zugleich auch die Antwort:

Es gilt, die Entspannung in Europa in einer Weise zu festigen, die es soweit wie möglich verhindert, daß Spannungen aus der Dritten Welt unvermittelt auf unsere Entspannungslei- tungen durchschlagen“.

Illusionär wäre es allerdings zu glauben, die Entspannung in Europa lasse sich von der Ent- wicklung der Ost-West-Beziehungen insgesamt abkoppeln. Die Ost-West-Beziehungen können nicht in völlig unabhängige Beziehungsstränge aufgelöst werden. Aber Spannungsherde müs- sen wir dennoch so weit wie möglich isolieren. Regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden.'

Zu Frage A 79:

Ich verweise auf den Beschluß des Bundesverfas- sungsgerichts vom 7. Juli 1975, den ich in meinem Referat am 28. Februar 1980 auch erwähnt habe. Ein Leitsatz dieser Entscheidung lautet: daß die Ostver- träge und die Zustimmungsgesetze zu diesen Ver- trägen keine Vermögensrechte einzelner schmälern und keinen Verlust der deutschen Staatsangehörig- keit bewirken. Die Bundesregierung hat in den Ver- handlungen über den Warschauer Vertrag ausrei- chende Klarstellungen zum Fortbestand individuel- ler Rechte abgegeben und auf den Fortbestand der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes hingewiesen. Aus dem Fortbestand dieser Rechte und Verantwortlichkei- ten ergibt sich, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Verfügungen treffen konnte, die eine frie- densvertragliche Regelung vorwegnehmen. Die Fol- gen, die sich hieraus für Staatsangehörigkeit und Vermögen ergeben, sind, daß Staatsangehörigkeit und Vermögensrechte durch den Warschauer Ver- trag unberührt bleiben.

Anlage 16

Antwort

des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündli- che Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage A 83):

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß, insbesondere orme. nische, Christen in der Türkei diskriminiert, ihre Arbeitsplätze mit Isla- miten besetzt, ihre Religionsausübung behindert wird, und was gedenkt sie gegebenenfalls im Rahmen ihres Hillsprogramms zu tun, um bei der türkischen Regierung auf eine positive Haltung zugunsten der Christen hinzuwirken?

Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der christlichen Minderheiten in der Türkei oft schwierig ist. Diese Lage ist aber nicht das Resultat einer auf Diskriminierung und staatliche Verfol gung zielenden „offiziellen“ Regierungspolitik. Sie

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