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Die zuständigen österreichischen Behörden sind nach wie vor bemüht, für die übrigen, in der Liste an- geführten Personen (Fälle 1-4 sowie 6-24) eine akzeptable Lösung für eine Familienzusammenführung
zu finden.
Das Ergebnis dieser Bemühungen wird der Königlich Britischen Botschaft seinerzeit zur Kenntnis gebracht
werden.
Das Bundesministerium für Auswärtige Ange- legenheiten benützt diese Gelegenheit, der Königlich Britischen Botschaft die Versicherung seiner ausge- zeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, am 13. Mai 1986
OSTERREICH
ERIUM
MINISTER
BUNDES REPUBLIK
AUSWARTIGE
IV
FOR
ANGELEG
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