[
    {
        "id": 466678,
        "series_id": 27,
        "series_slug": "histsyn-co129-engine",
        "series_title": "CO129 Colonial Office Hong Kong Records 理藩院香港檔案",
        "series_use_hku_proxy": false,
        "document_key": "CO129-440 - Others & Individuals - 1916",
        "page_number": 260,
        "title": "CO129-440 - Others & Individuals - 1916",
        "content_text": "Fernere Kauf und Versandbedingungen.\n\nFaktura: Anzahl der Ausfertigungen siehe untenstehend.) (Keine Presskopie) mit genauer Angabe des Inhalts, Materials, des Brutto-, Netto- und Reinnetto-Gewichts eines jeden Kollo, für jede Warengattung getrennt und für jede Kiste jedesmal zusammenaddiert, sowie die äußeren Dimensionen eines jeden Kollos in Zentimetern. Alle Abzüge, auch Kassaskonto, sind gleich in der Faktura zu kürzen. Das Herkunftsland muss in der Faktura angegeben werden. Falls die Ware im Hamburger Freihafen gelagert hat, muss das betreffende Lager genau angegeben werden.\n\nUnsere Originalmuster sind unbedingt, spätestens zusammen mit der Faktura, in unversehrtem Zustand zu retournieren.\n\nAnmeldescheine für die Ausfuhr mit vorschriftsmäßiger Angabe des Inhalts und statistischer Gebühr gestempelt, müssen jedem Frachtbrief resp. Ladeschein beigefügt sein.\n\nVersand. Kosten, welche in Folge des Versands durch Spediteure entstehen, gehen stets zu Lasten der Verkäufer. Schiffszettel müssen rechtzeitig schriftlich eingefordert werden. Die Ware muss pünktlich zur aufgegebenen Zeit im Verladungshafen eintreffen; anderenfalls steht uns das Recht zu, die Annahme zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auch sind wir berechtigt, die Order ganz oder teilweise zu annullieren, bei Aufrechterhaltung unserer Ersatzansprüche. Sollten wir jedoch der Ansicht sein, dass dadurch der sonst entstandene Schaden verkleinert oder vermieden wird, so steht uns auch das Recht zu, auf Erfüllung zu bestehen und trotz der verspäteten Lieferung, ebenso wie bei abweichender Qualität oder sonstigen Differenzen, die Ware an unsere überseeischen Besteller weiterzusenden, in welchem Falle Sie natürlich für etwa entstandenen Schaden verantwortlich bleiben. Es bleibt uns überlassen, Ihre Faktura mit einem vorläufigen Einbehalt bis zu 20% zum vereinbarten Zahlungstermin erst dann zu bezahlen, wenn wir Bericht über die definitive Übernahme der Ware haben. Zu einer Erklärung, von welchem diese Rechte wir bei Überschreitung der Lieferzeit Gebrauch machen, sind wir erst auf Anfrage seitens des Verkäufers nach Ablauf der Lieferzeit verpflichtet.\n\nBei Nichtlieferung oder unvollständiger Lieferung hat uns der Verkäufer den entgangenen Nutzen und nachweislich entstandenen oder entstehenden Schaden, wie die verauslagten Spesen zu ersetzen.\n\nAls Ort der Ablieferung im Sinne des § 477 des Deutschen H.-G.-B. gilt überseeisches Endziel der Ware. Bei Qualitäts-, Sortiments- oder ähnlichen Lieferungsdifferenzen sind die Feststellungen der am Bestimmungsort usancemäßig zu ernennenden Experten für beide Teile bindend. Die Waren brauchen erst nach Verlassen der Zollhäuser am Endziel untersucht zu werden. Unsere Reklamationsfrist läuft erst vier Monate nach Ankunft der Waren drüben ab, unter gleichzeitiger Verlängerung der Verjährungsfrist der §§ 477 Absatz 1 und 638 Absatz 1 des B.G.-B. um den gleichen Zeitraum.\n\nDie Aufmachung der Ware muss, sofern nicht das Gegenteil ausdrücklich vorgeschrieben ist, streng neutral sein, ohne Firma oder Abzeichen. Für alle Schäden, welche uns oder unseren Abnehmern daraus erwachsen, dass die verwendeten Marken, Zeichen, Etiketten, Muster etc. gegen bestehende Rechte anderer verstoßen, hat der Lieferant aufzukommen, sofern nicht die Marken etc. ausdrücklich von uns vorgeschrieben sind.\n\nFür etwaige bezüglich dieses Geschäftes entstehende Differenzen sind die Hamburger Gerichte zuständig.\n\nBestätigungen, die irgendwelche Abweichungen von unserem Orderbogen enthalten, müssen von uns schriftlich anerkannt werden, anderenfalls ist allein der Text unseres Orderbogens maßgebend. Bei Nichtausführung oder unrichtiger Ausführung unserer Vorschriften haftet der Verkäufer für jeden daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Zollstrafen.\n\nROBERTSMENN & DE\n\nHAMBURG.\n\nAuftrag\n\nLindy, den 5. April\n\nWarren Dold do. Mindenfor.\n\nrem bohn à do. kiet\n\n19824\n\ni i Ballen mit psitsoh ubitch. Heutral.\n\n259\n\n8. April #14\n\nBér Botén\n\nElaanreifen.\n\nvedi bútsk dat Vámster vagih del dadami omatehenden Zuttathathay.\n\nbestimat ip\n\nBirkanhaai sur Tézfügung der\n\nJuli\n\n2 Verkaufskarten.\n\nOh ther\n\nfob Birkenhead\n\ndloxendag &.00.,\n\nLiverposi\n\nthen grača nad Cheer Prüfung der\n\nTage nach Ankunft der Ware im Verladungshafen + nati esfort much Ankunft unter Hatenabeng von\n\n%% Skonto, oder ntisipasion. Bakling: Die\n\n50 stok, @ 50 yards 38/39 Inch, Butter Cloth qui,\n\n*654** Praia: \"Cityor part\n\nmit stempel: \"Batter 015th No. Qualität etc. genau wie geliefert für Ordáš 16605-x\n\n$9, Oktober 1913,\n\nDie genauen Versandinstruktionen sind rechtzeitig vor Versand bei den Herren Hughes, Alexander\n\n\"Atverpool, einzuholen.\n\nWiderruf ungenügend (much þexägl. der etwa jehuu vardor studiích folgten Abschlusses) vorbehalten, falle Ausgefüllt und rechtsverbindlich dimmer Bestdeigungsabschritt qight þía gym.\n\nHier abirennen!",
        "txt_file_path": "txt/2diw2n4r2/CO129-440 - Others & Individuals - 1916.txt",
        "external_url": "",
        "rank": 0
    }
]